Berlin - Neuer Versuch: Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause stand die Prävention noch einmal auf der Tagesordnung im Bundestag.
Eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss befasste sich mit entsprechenden Anträgen der Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die Linken und FDP.
Ziel: Präventionsgesetz
Die Grünen plädieren dafür, dass sich an der Finanzierung einer gesamtgesellschaftlichen Primärprävention und deren Qualitätsentwicklung Bund, Länder und Kommunen sowie alle Sozialversicherungszweige und die private Kranken- und Pflegeversicherung beteiligen. Im Rahmen des Präventionsgesetzes sollen in der Startphase jährlich 500 Millionen Euro investiert werden. Nach Vorstellungen der Fraktion Die Linke sollten Gesundheitsförderung und Prävention zur ersten Säule der Gesundheitssicherung ausgebaut werden. Die Abgeordneten fordern, eine Koordinierungs- und Entscheidungsstelle auf Bundesebene zu schaffen, die organisatorisch an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung angebunden wird und über eigene finanzielle Mittel im Rahmen eines Fonds verfügt. Zum Start seien aus dem Bundeshaushalt in den nächsten vier Jahren jeweils eine Milliarde Euro an den Fonds zu überweisen. Aus Sicht der Liberalen ist die Prävention als aktive Gesundheitsvorsorge primär eine individuelle Herausforderung. Es sei aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Bedeutung der Prävention und Gesundheitsförderung zur Vermeidung, Heilung und Linderung von vielen Erkrankungen zu verdeutlichen. Die Finanzierung dürfe deshalb nicht allein auf die Kranken- bzw. Sozialversicherung zentriert werden.
Breitere Basis für Finanzierung
Die Finanzierung ist es dann zunächst auch, zu der es immer wieder Nachfragen von den Abgeordneten gibt. Die meisten Experten vertreten die Auffassung, dass die Finanzierung auf eine breite Basis gestellt werden müsse. Dr. Bernd Metzinger, IKK-Bundesverband, sagt: „Bei der Prävention handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht allein von den Sozialversicherungsträgern übernommen werden kann.“ Die Finanzierung müsse auch auf die öffentliche Hand erweitert werden, die sich zunehmend aus diesem Bereich heraus ziehe. Zudem müsse nach Aussage des Vertreters der GKV-Spitzenverbände überlegt werden, wie die Industrie einbezogen werden könne.
PKV beharrt auf Sonderstellung
Eine abweichende Meinung in diesem Punkt vertritt erwartungsgemäß Dr. Volker Leienbach, Verband der privaten Krankenversicherung. Auch die PKV bekenne sich zur Prävention und engagiere sich – auf freiwilliger Basis. Leienbach nennt die AIDS-Prävention und auch das Thema „Jugendliche und Alkohol“ bedürfe besonderer Aufmerksamkeit. Die Prinzipien Freiwilligkeit, nachweisbarer Nutzen und Konzentration der Mittel würden für die PKV gelten. Nicht ungern stellt der PKV-Vertreter fest: „Es gibt keine rechtliche Möglichkeit, die PKV in ein Gesetz zu zwingen. Das musste auch Ulla Schmidt einsehen.“ Nicht in der Verantwortung sieht sich auch die Agentur für Arbeit. Laut Dr. Melanie Wolters leistet die Agentur ja schon dadurch Präventionsarbeit, „indem wir Menschen und Arbeit zusammenführen.“
Angebote nicht zielgenau
Differenzen gibt es auch bei den Fragen künftiger Strukturen und Organisationsformen. Sehr kritisch sehen Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) „jedwede neue Organisationsform zur Verwaltung und Verteilung von Finanzmitteln“. Damit würden lediglich neue bürokratische Strukturen mit entsprechendem Verwaltungsapparat aufgebaut, deren Wirksamkeit und Effizienz in Frage gestellt werden müsse. Keinerlei Dissens gibt es dagegen darüber, dass bisherige Präventionsangebote der Krankenkassen – Früherkennungsmaßnahme oder individuelle Gesundheitsförderung (Paragraph 20, SGB V) – nicht bei den Zielgruppen mit dem höchsten Präventionsbedarf ankommen. „Es werden überwiegend die Gruppen erreicht, die sich ohnehin informieren und gesundheitsbewusst leben“, stellt Prof. Dr. Friedrich Wilhelm Schwartz, Medizinische Hochschule Hannover, fest. Dringenden Handlungsbedarf sieht er im Settingbereich, um auch sozial benachteiligte Gruppen zu erreichen. Der Settingansatz geht davon aus, dass ein Ort oder sozialer Kontext (Setting), in dem Menschen ihren Alltagsaktivitäten nachgehen, ein soziales System darstellt, in dem eine Vielzahl von umweltbezogenen, organisatorischen und persönlichen Faktoren zusammenwirken und Gesundheit und Wohlbefinden beeinflussen. Settings sind beispielsweise Betriebe, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser oder Kommunen.
Zwischenlösung über Paragraph 20 möglich
Sollte das alles nichts werden, antwortet der Einzelsachverständige Thomas Altgeld, befragt nach einer kurzfristig möglichen Alternative, „könnte man leicht einiges über den Paragraphen 20 regeln.“ So könnte man festlegen, dass beispielsweise wie bisher 18 Cent pro Versichertem künftig 1 Euro oder 1,50 Euro für den Settingansatz genutzt werden. Außerdem meint der Vertreter der Landesvereinigung für Gesundheit Niedersachsen, bei vielen Äußerungen während der Anhörung, eine „gewisse Sehnsucht nach der rettenden Kampagne“ herauszuhören. Die hoch gelobte AIDS-Kampagne sei sehr erfolgreich gewesen, man dürfe aber nicht vergessen, dass dies auch etwas mit großer Angst vor dieser Erkrankung zu tun hatte und Zielgruppen intensiv in die Präventionsarbeit einbezogen wurden. Bei anderen Themen sei das anders. „Ähnliche Konstellationen und mobilisierende Ängste sind für Übergewicht und Bewegungsmangel angesichts langer Gewöhnung an das Problem und seine dauernde konsequenzenlose Thematisierung in der deutschen Bevölkerung keineswegs zu erwarten“, heißt es dazu in Altgelds Stellungnahme.
Anträge der Fraktionen:
Bündnis 90/Die Grünen: Präventionsgesetz auf den Weg bringen – Primärprävention umfassend stärken (BT-Drucksache 16/7284)
dip21.bundestag.de (PDF)
Die Linke: Gesundheitsförderung und Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgaben stärken – Gesellschaftliche Teilhabe für alle ermöglichen (BT-Drucksache 16/7471)
dip21.bundestag.de (PDF)
FDP: Eigenverantwortung und klare Aufgabenverteilung als Grundvoraussetzung einer effizienten Präventionsstrategie (BT-Drucksache 16/8751)
dip21.bundestag.de (PDF)