Patientenbrief

April 2008

GESETZ
Bundestag verabschiedet Pflegereform

Berlin - Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalition das heftig umstrittene Pflegeweiterentwicklungsgesetz durchgewinkt. Was die Reform den Betroffenen bringt.

Der Bundestagsbeschluss macht den Weg frei für die erste grundlegende Reform der 1995 eingeführten Pflegeversicherung. Das Gesetz wird am 25. April im Bundesrat beraten und soll am 1. Juli in Kraft treten. Laut Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt bringt die Reform „spürbare und konkrete Erleichterungen für die Menschen“. Auch die erste Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, Heike von Lützau-Hohlbein, sieht eine Reihe von Ansatzpunkten, die Demenzkranken zu Gute kommen werden. Die grundsätzliche Benachteiligung Demenzkranker und anderer psychisch Kranker werde dadurch allerdings nicht beseitigt.

Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:

Beiträge steigen
Die Beitragssätze steigen um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent und für Kinderlose auf 2,2 Prozent. Dadurch sollen die Defizite der Pflegeversicherung ausgeglichen und die Leistungsverbesserungen bis 2015 finanziert werden.

Pflegesätze werden erhöht
Die ambulanten Pflegesätze erhöhen sich über alle Stufen bis 2012 in drei Schritten. So steigen die Sachleistungen in der Stufe I von heute 384 auf 450 Euro. In der stationären Pflege gibt es für die Stufe III mehr Geld.
Außerdem können die Pflegesätze ab 2015 alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden.

Verbesserungen für Demente
Zum ersten Mal bekommen Demenzerkrankte in der so genannten „Pflegestufe 0“ Geld. Sie erhalten wie Erkrankte, die bereits in einer Pflegestufe sind, bis zu 2.400 Euro im Jahr. Bisher sind es 460 Euro. Die Regelung gilt auch für geistig Behinderte. In Heimen finanziert die Pflegeversicherung für je 25 betreute Demenzerkrankte eine zusätzliche Betreuungsperson. Dafür sind 200 Millionen Euro vorgesehen.

Länder entscheiden über Pflegestützpunkte
Die Entscheidung, ein Netz von lokalen Anlaufstellen aufzubauen, war in der Koalition umstritten. Nun liegt es in der Hand der Länder, ob sie Pflegestützpunkte zur Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen einrichten. Pflege- und Krankenkassen sollen den Beratungsdienst gemeinsam betreiben. Der Bund stellt ihnen dafür bis 2011 eine Anschubfinanzierung von 60 Millionen Euro zur Verfügung.

Anspruch auf Beratung durch Fallmanager
Ab dem 1.1.2009 haben Pflegebedürftige und Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf individuelle Beratung. Die Fallmanager der Pflegekassen sollen individuelle Versorgungspläne erarbeiten.

Pflegezeit und Freistellung von der Arbeitsstelle
Ab dem 1.7.2008 gibt es für Arbeitnehmer die Möglichkeit einer Pflegezeit von bis zu sechs Monaten. Angehörige können sich in diesem Zeitraum unbezahlt von der Arbeit befreien lassen, bleiben dabei aber sozialversichert. Wird ein Verwandter zum Pflegefall, gibt es außerdem einen Anspruch auf eine kurzzeitige Freistellung für bis zu zehn Arbeitstagen. Angehörige erhalten so mehr Zeit, die Pflege für die Betroffenen zu organisieren.

Jährliche Qualitätskontrollen ab 2011
Jede zugelassene Pflegeeinrichtung wird ab 2011 jährlich unangemeldet durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft. Bereits bis Ende 2010 soll jede Einrichtungen mindestens einmal untersucht werden. Zum Vergleich: Bisher lagen durchschnittlich mehr als fünf Jahre zwischen den Prüfterminen. Im stationären Bereich betrug der Anteil unangemeldeter Prüfungen etwa 50 Prozent, im ambulanten Sektor war er deutlich geringer. Die Ergebnisse der Inspektionen wird der MDK „verständlich und verbraucherfreundlich“ veröffentlichen – unter anderem im Internet. Ein Ampelschema oder ein Sternesystem soll den Betroffenen den Qualitätsvergleich so einfach wie möglich machen.

Förderung von Selbsthilfegruppen
Selbsthilfegruppen und ehrenamtlich Tätige können in Zukunft finanziell gefördert werden, wenn sie Betroffene betreuen oder Angehörige entlasten. Sie können in niedrigschwellige Angebote mit einbezogen werden, für die Bund, Länder und Kommunen ihre Fördermittel auf jährlich 50 Millionen Euro mehr als verdoppeln (bisher 20 Millionen Euro). Auch an den neuen Pflegestützpunkten sollen Selbsthilfe und Ehrenamt nach Möglichkeit beteiligt werden.

Weitere Informationen unter www.bundestag.de und www.bmg.bund.de

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