Patientenbrief

September 2007

SACHVERSTÄNDIGENRAT
Arzneimittelverordnungen für chronisch Kranke durch Pflegekräfte?

Berlin - Zeitlich begrenzt sollten Pflegekräfte bei chronisch Kranken auch Arzneimittel verordnen dürfen. Das fordert der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) in seinem neuesten Gutachten. „Es kann nicht sein, dass sich alles im Gesundheitswesen ändert, nur das Verständnis der Berufsgruppen seit 100 Jahren nicht“, konstatiert SVR-Mitglied Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey.

Der Rat beschäftigt sich im Gutachten ausführlich mit der Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen. Tenor der Experten: Pflegekräfte sollen Aufgaben übernehmen, die bisher in der Verantwortung des Arztes liegen. Pflegeverbände fordern das seit langem. Der Sachverständigenrat empfiehlt beispielsweise, dass Pflegeberufe, und nicht mehr Ärzte, eigenständig den Pflegebedarf einschätzen und verordnen dürfen. Auch die zeitlich begrenzte Verordnung von Arzneimitteln für chronisch Kranke wird vorgeschlagen. Zuständig für die Inititialverordnung sollen aber weiter die Ärzte bleiben. Juristisch müsste das Ganze entsprechend „flankiert“ werden. „Die Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe entspricht nicht den Veränderungen im Morbiditätsspektrum oder den neuen strukturellen Anforderungen einer sektorenübergreifenden Versorgung. Sie ist durch Rechtsunsicherheit, mangelnde Standardisierung, nicht immer effiziente Arztzentriertheit und Ausbildungsmängel gekennzeichnet.“ Das konstatieren die Sachverständigen nüchtern in ihrem Gutachten und fordern die Bereitschaft zu mehr Teamarbeit und eine Öffnung für eine Neuaufteilung von Aufgaben.

Ärztevertreter warnen vor „Medizin light“
Bei Ärzteorganisationen ist diese Botschaft nicht gut angekommen: Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnen vor der Einführung einer „Medizin light“. „Die Behandlung von Patienten und die Heilung von Krankheiten sind originäre Aufgaben der Ärzte. Leistungen, die unter Arztvorbehalt stehen, können und dürfen nicht von anderen ausgeführt werden“, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung. Schnittstellenmanagement meine nicht die Übernahme fachfremder Aufgaben und Anmaßung von Kompetenz, sondern ein vernünftiges Zusammenwirken im Sinne der Patienten.

Zentrales Qualitätselement: Patientensicherheit
Ein weiteres Kapitel widmet der Rat in seinem Gutachten dem Thema Qualität und Sicherheit. Patientensicherheit stelle ein zentrales Element der Qualität dar und werde durch Patientensicherheits-Indikatoren (PSI) beschrieben, heißt es in der Expertise. Der SVR schlägt aus der Literatur 30 PSI vor, die in Deutschland anwendbar sind. Eine besondere Bedeutung komme dabei den Indikatoren zur Arzneimittelsicherheit zu, da unerwünschte Arzneimittelereignisse und Medikationsfehler zu den häufigsten Problemen bei der Arzneimittelanwendung gehören. Der Rat empfiehlt, Qualitätsverbesserungen durch die verpflichtende Veröffentlichung von Qualitätsdaten von Krankenhäusern und durch qualitätsbezogene Vergütungselemente („pay for performance“) zu fördern. Eine Literaturrecherche zeige, dass es zu verstärkten Investitionen im Qualitätsmanagement komme und zu besseren Behandlungsergebnissen führe, wenn die Qualitätsdaten risikoadjustiert sind und dabei Manipulationen vermieden werden. Die Gesundheitsberufe sind an der Entwicklung aktiv zu beteiligen, fordern die Wissenschaftler. Die Motivation liege darin, dass die leistungsfähigen Anbieter von ihrer besseren Leistung profitierten.


Die Experten-Analyse
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen erstellt im Abstand von zwei Jahren Gutachten, die die Entwicklung in der gesundheitlichen Versorgung analysieren. Sie werden dem jeweiligen Bundesgesundheitsminister übergeben. Das 2007er Gutachten der sieben Wissenschaftler steht unter dem Leitgedanken „Medizinische und ökonomische Orientierung. Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung“ und umfasst circa 900 Seiten. Einzelne Kapitel befassen sich mit Integrierter Versorgung, Krankenhausfinanzierung und -planung sowie Primärprävention.

Weitere Informationen unter www.svr-gesundheit.de

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 3. Juli 2007: Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen stellt Gutachten 2007 vor.

Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 18. Juli 2007: Arztvorbehalt sichert hohe Qualität der Versorgung, BÄK und KBV warnen vor „Medizin light“ im deutschen Gesundheitswesen.

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