Patientenbrief

September 2007

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Patienten benoten Ärzte

Berlin - Im Internet gibt es immer mehr Portale, auf denen Patienten nicht nur die nächstgelegene Facharztpraxis suchen, sondern auch ihren Mediziner bewerten können. Die Portale tragen Namen wie checkthedoc.de, arztspiegel.de oder helpster.de. Ärzteorganisationen sehen diese Entwicklung mit Skepsis.

Ein Grund dafür: Es besteht eine gewisse Manipulationsgefahr bei den Portalen. Aus diesem Grund überarbeitet checkthedoc.de momentan sein Angebot, auf der Seite sind derzeit keine Arztbewertungen möglich. Stattdessen nimmt man dort zu den Manipulationsvorwürfen Stellung. „Nach den Erfahrungen von checkthedoc ist diese Anklage unhaltbar. Hier sind alle Ärzte bisher als faire Kollegen aufgetreten.“ Die Betreiber kündigen an, eine „zuverlässige Lösung“ für das Problem bereitzustellen.

helpster.de: 120.000 Praxen in der Datenbank
Bei anderen Portalen können Patienten weiterhin Noten vergeben, so zum Beispiel bei helpster.de. Dem Anbieter zufolge befinden sich mittlerweile rund 120.000 Arztpraxen in der Datenbank – wie viele Bewertungen ins Web gestellt wurden, wird allerdings nicht verraten. Ausführlich berichtet Christoph Hausel, Sprecher des Betreibers, dagegen von den Sicherheitsvorkehrungen, die Manipulationen verhindern sollen. So dürfen beispielsweise nur registrierte Nutzer die Mediziner beurteilen. „Die Möglichkeit zur Manipulation oder die Wahrscheinlichkeit unsinniger oder beleidigender Beiträge durch vollkommene Anonymität wird dadurch minimiert“, ist Hausel überzeugt. Mehrfachbewertungen durch einen User für einen Arzt seien nicht möglich. Außerdem überprüft ein Moderatorenteam bei helpster.de die Bewertungen. „Beiträge, die nicht den Geschäftsbedingungen entsprechen, werden sofort entfernt, die Verfasser benachrichtigt“, sagt Hausel. Auf der Internetseite vergeben Patienten Sternchen, fünf sind die absolute Traumnote. Unterschieden wird zwischen der „persönlichen“ und der „fachlichen“ Bewertung. „Insgesamt ist die überwältigende Zahl der Patienten zufrieden mit ihren Ärzten“, erzählt Hausel. Nur circa fünf Prozent der Urteile fielen negativ aus. „Wenn es Kritikpunkte gibt, dann meistens bezüglich der Praxisorganisation, Wartezeiten oder der mangelnden Zeit, die sich ein Arzt für den Patienten nimmt.“

„Einträge nur subjektiver Natur“
Dr. Roland Stahl, Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, sieht die virtuellen Zeugniskonferenzen für Ärzte sehr skeptisch. „Natürlich sind Webbeurteilungen interessant zu lesen“, gibt er zu. Er warnt allerdings Patienten davor, diese Einträge zur Grundlage ihrer Arztwahl zu machen. „Denn solche Einträge können nur subjektiver Natur sein. Außerdem sollten sich Patienten immer fragen: Wer steckt hinter diesen Portalen?“ Eine generelle Einschätzung der Internetseiten hält der KBV-Sprecher für schwierig. „Entscheidend ist die Zielsetzung des Anbieters: Will er ausschließlich Zugriffe auf seiner Website generieren oder aber einen qualitativ gesicherten Beitrag zur Orientierung der Patienten liefern?“ Aussagen zu Anbieter und Zielsetzung müssen auf der Website klar erkennbar sein und leicht gefunden werden können, rät Stahl.


Was gibt es im Web?
Die Angebote der Internetportale unterscheiden sich zum Teil erheblich. Bei helpster.de finden die User nicht nur Arztbewertungen, sondern auch Erfahrungsberichte von Patienten zu den unterschiedlichsten gesundheitlichen Themen (z. B. „Abnehmen mit Genuss“ oder „Chronische Kopfschmerzen und Depression“). Bei www.arztspiegel.de können nicht nur Praxen, sondern auch Krankenhäuser, Pflegedienste etc. bewertet werden. Weitere Portale: checkthedoc.de; www.jameda.de und www.topmedic.de. Um neutrale und vollständige Quellen handelt es sich bei den Arztsuchen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Individuelle Bewertungen von Patienten gibt es dort allerdings nicht. Bei einzelnen KVen lassen sich jedoch neben den Kontaktdaten zusätzliche Angaben finden. Beispiel KV Berlin: In der Datenbank sind auch die Qualifikationen der Ärzte aufgelistet, die sie bei bestimmten Untersuchungen (z.B. Darmspiegelung) nachweisen müssen.

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