Berlin - Bis zu 300.000 Bundesbürger haben Schätzungen des Bundesgesundheitsministeriums zufolge keine Krankenversicherung. Für Gesundheitsministerin Ulla Schmidt war es deshalb ein wichtiges Ziel der Reform, nicht Versicherte zurück ins System zu holen. Doch wie erfolgreich ist die Regelung in der Praxis?
Auf den ersten Blick klingen die Zahlen ernüchternd. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge haben sich bisher nur wenige Tausend nicht Versicherte bei den gesetzlichen Krankenkassen gemeldet. Die Barmer beispielsweise hat rund 1.500 „Rückkehrer“ aufgenommen. Die privaten Krankenversicherer registrierten lediglich rund 2.200 Fälle. Vermutlich hat gerade einmal ein Zehntel der von Ulla Schmidt genannten 300.000 die Möglichkeit genutzt, sich zu versichern. Ist das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) somit ein Flop in Sachen Versicherungsschutz? Das Bundesgesundheitsministerium sieht die Sache anders. Jeder neu Versicherte sei ein Erfolg, so eine Ministeriumssprecherin. Zudem müsse man abwarten, wie das Angebot eines Standardtarifs der Privaten Krankenversicherung angenommen werde (siehe unten).
Anlaufschwierigkeiten oder Misserfolg – die Patientenbrief-Redaktion hat bei Gudrun Brosch von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) nachgefragt, warum die Zahl der „Rückkehrer“ so überschaubar bleibt.
Patientenbrief: Haben Sie den Eindruck, dass sich die neue Rechtslage noch nicht herumgesprochen hat?
Gudrun Brosch: Unserer Erfahrung nach sind die neuen Möglichkeiten bereits vielen bekannt. Es gibt eine Reihe von Leuten, die darauf lange Jahre gewartet haben – insbesondere handelt es sich dabei um gering verdienende Selbstständige. Als freiwillig Versicherte wurden ihnen oftmals von den gesetzlichen Krankenkassen gekündigt, nachdem sie zwei Monatsbeiträge nicht gezahlt haben.
Patientenbrief: Was könnte die Bürger ohne Krankenversicherung denn davon abhalten, sich eine neue Kasse zu suchen? Haben sie kein Interesse daran, weil sie sich die Beiträge sparen wollen?
Gudrun Brosch: Der Personenkreis, der fehlenden Versicherungsschutz als Sparmodell praktiziert und die selten anfallenden Krankheitskosten lieber selbst trägt, ist unserer Einschätzung nach eher gering. Zumal sich die Jungen und Gesunden meist recht günstig bei der PKV versichern können. Es gibt aber eine Reihe von Menschen, für die das neue Gesetz nicht greift, weil sie sich schlicht und ergreifend eine Versicherung nicht leisten können. Ich denke dabei beispielsweise an Personen, die als Kleinstselbstständige oft mit einem Einkommen von 700 Euro im Monat auskommen müssen. Und durch das Gesetz bekommen sie nun einmal nicht mehr Geld.
Patientenbrief: Allerdings sind Bedürftigkeitsregelungen vorgesehen – bei PKV-Rückkehrern können die Beiträge halbiert werden, wenn sie „nachweislich zu teuer“ seien, so das BMG auf seiner Internetseite, ggf. gäbe es auch einen Zuschuss vom Sozialamt. Bei GKV-Rückkehrern sind Zuschüsse von der Arbeitsagentur möglich, erfährt man bei der telefonischen Beratung des Ministeriums. Gibt es bereits Erfahrungen mit diesen Regelungen?
Gudrun Brosch: Wir vermuten, dass diese Regelungen von den nicht Versicherten nur sehr zögerlich in Anspruch genommen werden. Zumindest haben wir dazu bisher kaum Rückmeldungen erhalten.
Patientenbrief: Was droht Bürgern, wenn sie die Versicherungspflicht ignorieren?
Gudrun Brosch: Für Personen, die dem System der GKV zuzuordnen sind, gilt ab 1. April diesen Jahres eine Versicherungspflicht. Wer ihr nicht nachkommt, muss zwar selbst für seine medizinischen Behandlungen zahlen, mit einer Strafe braucht er allerdings nicht zu rechnen. Wer sich erst nach dem 1. April versichert, muss die Beiträge rückwirkend bis zum Stichtag nachzahlen. Was passiert, wenn Versicherte künftig zwei Monate lang ihre Beiträge nicht mehr zahlen, ist zurzeit ungewiss. Gekündigt werden können sie von den gesetzlichen Krankenkassen seit der Reform nicht mehr. Es ist aber möglich, dass die Versicherung in einem solchen Fall ihre Leistungen ruhen lässt. Die Notfallsversorgung dürfte davon allerdings nicht betroffen sein.
Gesetzliche Krankenversicherung
Seit April gilt hier die Versicherungspflicht. Ehemalige Kassenpatienten ohne Versicherungsschutz müssen wieder in ihrer ehemaligen Kasse versichert und dürfen nicht abgewiesen werden. Gleiches gilt für Auslandsrückkehrer.
Private Krankenversicherung
Standardtarif:
Im Juli wurde der erweiterte Standardtarif eingeführt, der für Auslandsrückkehrer oder Personen geöffnet ist, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben. Risikoabhängige Zuschläge oder Leistungsausschlüsse gibt es bei diesem Tarif nicht. Ärzte haben Behandlungspflicht.
Basistarif:
Das Gleiche gilt für den Basistarif, den die PKV ab Januar 2009 anbieten muss. Von diesem Zeitpunkt an besteht auch für ehemalige privat Versicherte eine Versicherungspflicht. Standardtarife sollen ab 2009 automatisch in den Basistarif überführt werden. Die Leistungen dieses Tarifs werden, so sieht es das Gesetz vor, denen des GKV-Leistungskatalogs entsprechen. Auch die Beitragshöhe soll mit dem durchschnittlichen GKV-Höchstbetrag vergleichbar sein.