Patientenbrief

September 2007

GESUNDHEITSREFORM
Beratungspflicht statt Zwangsuntersuchungen

Berlin - Auch künftig sollen Patienten und Versicherte nicht verpflichtet werden, an den von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angebotenen Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen teilzunehmen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19. Juli beschlossen. In seiner neuen Richtlinie sieht der G-BA an Stelle verpflichtender Früherkennungsmaßnahmen eine obligatorische ärztliche Beratung für Versicherte über Nutzen und Risiken bestimmter Vorsorgeuntersuchungen vor. Konkret geht es dabei um Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs.

GKV-WSG: verschärfte Chronikerreglung
Im Zuge der gesetzlichen Neuregelungen der jüngsten Gesundheitsreform hatte der G-BA den Auftrag bekommen, bis zum 31. Juli 2007 die so genannte neue Chronikerregelung zu präzisieren. Nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) müssen chronisch kranke Versicherte vor der Erkrankung künftig regelmäßig Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch genommen haben, damit ihre Zuzahlungsgrenze auf ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen halbiert wird (Paragraph 62 Sozialgesetzbuch V). Der G-BA sollte in seinen Richtlinien festlegen, in welchen Fällen Früherkennungsuntersuchungen ausnahmsweise nicht zwingend vorgeschrieben sein sollen.

Jeder Einzelne soll Nutzen und Schaden abwägen
Bereits im WSG-Gesetzgebungsverfahren war die Koppelung von Zuzahlungsermäßigungen an Vorsorgeuntersuchungen bei Experten auf Kritik gestoßen, weil damit de facto die Verweigerung mit finanziellen Sanktionen bestraft werden soll. Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des Ausschusses, erläutert den Beschluss des Gremiums wie folgt: „Weitergehende Regelungen konnten wir nicht treffen, da alle angebotenen Früherkennungsuntersuchungen durchaus auch Risiken haben.“ Beispielhaft nennt Hess die Strahlenbelastung durch Mammographie-Screening. Auch die Koloskopie zur Früherkennung von Darmkrebs könne zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Jeder Einzelne müsse zunächst für sich selbst einen eventuellen Nutzen gegen einen eventuellen Schaden abwägen. Die verpflichtende Beratung stelle eine umfassende Aufklärung des Versicherten sicher.

Unterschiedliche Reaktionen auf den Beschluss
Das Votum des Gemeinsamen Bundesausschusses stößt auf ein geteiltes Echo. Während Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt andeutete, dass das Ministerium den Beschluss wohl nicht beanstanden werde, kritisierte der SPD-Bundestagsabgeordnete Prof. Karl Lauterbach die Richtlinie heftig. „Das ist eine Verhöhnung des Gesetzgebers“, zitiert der „Kölner Stadt-Anzeiger“ Lauterbach. Der G-BA habe weder formal noch inhaltlich das Recht, gesetzgeberische Entscheidungen nach eigenem Gutdünken „zu ignorieren oder umzuinterpretieren.“ Enttäuscht zeigt sich auch der Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft Johannes Bruns. Der G-BA habe sich der Verantwortung entzogen und „überlässt das wichtige Feld der Krebsfrüherkennung dem Ermessen und der Argumentationsfähigkeit des jeweiligen Arztes.“ Der FDP-Bundestagsabgeordnete Daniel Bahr lobt dagegen „Mut und Weitsicht“ des G-BA. Mit seiner Entscheidung habe das Gremium „eine unsinnige Regelung verantwortungsbewusst umgesetzt.“ Als richtige Weichenstellung begrüßt auch der Marburger Bund (MB), der Verband der angestellten und beamteten Ärzte, den Beschluss. „Gesetzlicher Zwang ist definitiv der falsche Weg, Patienten zu Präventionsmaßnahmen zu motivieren und stört massiv das Arzt-Patienten-Verhältnis“, sagt MB-Hauptgeschäftsführer Armin Ehl.

Wer ist von der Regelung betroffen?
Die Regelung gilt für nach dem 1. April 1987 geborene Frauen und für nach dem 1. April 1962 geborene Männer, die in der GKV versichert sind. Zum Nachweis der Beratung soll ein Präventionspass verwendet werden. Um die Auswirkungen der Neuregelung etwa in Bezug auf den Abbau sozial bedingter gesundheitlicher Chancenungleichheit dokumentieren zu können, wird diese am Beispiel des Gebärmutterhalskrebses ausgewertet.

Weitere Informationen auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de

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