Patientenbrief

Oktober 2007

INITIATIVE
Patientenrechte sind Menschenrechte

Berlin - Offensive für Patientenrechte: Wichtige Rechte sollen im Behandlungsvertrag gesetzlich geregelt werden.

Das verlangt die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel. Dieses Anliegen unterstützen die AOK und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Unsicherheiten über Rechtslage
Kühn-Mengel zufolge bestehen bei Patienten in vielen Fällen Unsicherheiten darüber, welche Rechte und Pflichten es gibt. Die Patientenbeauftragte führt dies darauf zurück, dass es in Deutschland kein einheitliches Patientenrechtgesetz gebe. Stattdessen seien die Ansprüche an verschiedensten Stellen – beispielsweise im Bundesmantelvertrag und in den Berufsordnungen der Landesärztekammern – verankert.

Kodifizierung des Behandlungsvertrags
AOK, Verbraucherzentrale und Patientenbeauftragte sprechen sich daher für eine Kodifizierung des Behandlungsvertrages Arzt-Patient aus. Das bedeutet: Rechte und Pflichten des Arztes sowie des Patienten sollen im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben werden. Auf der Veranstaltung wurde jedoch deutlich, dass es Verbraucherzentralen und AOK nicht nur um die Festschreibung bestehender Rechte, sondern um eine Weiterentwicklung geht. Dr. Stefan Etgeton von dem vzbv will Patienten bei Behandlungsfehlern besser stellen: „Bei einem gutachterlich festgestellten Behandlungsfehler soll künftig nicht der Patient, sondern der Arzt nachweisen, dass sein Fehler nicht zu Gesundheitsschäden geführt hat.“ Ein Vorschlag der AOK sieht ferner vor, dass Patienten – insbesondere im Krankenhaus – eine Kopie des unterzeichneten Aufklärungsbogens zur Verfügung zu stellen ist.

Ablehnung seitens der Ärzteschaft
Die Ärzteschaft lehnt solche Initiativen ab. „Patientenrechte sind längst verankert“, so Dr. Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer. Der ärztliche Behandlungsvertrag sei gesetzlich und richterrechtlich umfassend definiert. Der Mediziner gibt den schwarzen Peter an die Politik weiter: „Patientenrechte sind weniger durch die Ärzteschaft gefährdet als im Kontext staatlicher GKV-Gesundheitspolitik.“

Plädoyer für ein Patientenrechtgesetz und Charta
Ein weiterer Vorschlag zu den Patientenrechten kommt von Prof. Dieter Hart, Direktor des Bremer Instituts für Gesundheits- und Medizinrecht. Er plädiert für ein weit reichendes Patientenrechtgesetz, das sich auf grundlegende Prinzipien und Rechte konzentrieren solle. Das Gesetz könne durch eine Charta begleitet werden, die Fragen unterhalb der Grundsatzebene beantwortet. Bei dem Bundesjustizministerium kam dieser Vorschlag nicht gut an. „Längst geschlagene Schlachten werden wieder geschlagen“, meint Abteilungsleiter Dr. Hans-Georg Bollweg. Er verweist auf ein hohes Arzthaftungsniveau sowie eine bereits veröffentlichte Patientenrechte-Charta, die viele Akteure des Gesundheitswesens vor einigen Jahren gemeinsam erarbeitet haben.

Die Eckpunkte der AOK zur Stärkung der Patientenrechte, verabschiedet vom Verwaltungsrat des Bundesverbandes im November vergangenen Jahres:
Eckpunkte der AOK zur Stärkung der Patientenrechte (PDF)
Einen detaillierten Gesetzesvorschlag zur Regelung des Behandlungsvertrages hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits im Jahr 2005 vorgelegt.
Dieser kann im Internet nachgelesen werden:
Elemente eines Patientenrechte- und Informationsgesetzes (PDF)

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