Patientenbrief

November 2007

SELBSTVERPFLICHTUNG
Patientenautonomie am Lebensende

Berlin - Die Selbstverpflichtungserklärung Lahrer Kodex, initiiert von Ärzten führender Herzzentren, soll für mehr Klarheit bei Patientenverfügungen sorgen.

„Stellen Sie sich einen Patienten vor, bei dem alles medizinisch Machbare ausgeschöpft wurde, dem man nicht mehr helfen kann und der gegen seinen Willen einer Zwangsbehandlung unterzogen wird. Das Gegenteil ist ebenso grausam: Einem schwer kranken Patienten werden lebensrettende Maßnahmen verweigert, weil er irgendwann einmal etwas unterschrieben hat – obwohl er sich jetzt Hilfe wünschen würde.“ Mit diesen Worten beschreibt Dr. Dr. Tejas Alexander vom Herzzentrum Lahr ein Dilemma, in dem sich oft Ärzte, aber auch Angehörige befinden. Der Chefarzt der Anästhesiologie ist einer der Initiatoren des Lahrer Kodizes. Die Selbstverpflichtung wurde von Medizinern des Herzzentrums gemeinsam mit Kollegen anderer Einrichtungen und nicht medizinischen Experten erarbeitet.

Kodex macht Verhaltensgrundsätze transparent
Mit dem Kodex sollen die Grundsätze transparent gemacht werden, nach denen die unterzeichnenden Ärzte an der Schwelle zwischen Leben und Tod handeln. Mit dem Kodex verpflichten sie sich, die Patientenautonomie zu wahren und Patientenverfügungen sowie Wertevorstellungen ihrer Patienten zu achten. Auch der Bundestag beschäftigt sich aktuell mit diesem Thema: Eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung soll noch diesen Herbst verabschiedet werden, derzeit existieren drei unterschiedliche Vorschläge. Bei der Vorstellung des Kodizes erklärt Dr. Alexander, warum die Selbstverpflichtung trotz eines anstehenden Gesetzes von Bedeutung ist: Jedes vernünftige Gesetz werde große Spielräume lassen müssen, da man nicht alles regeln und normieren könne – vor allem den Tod nicht. „Was wir deshalb neben dem Gesetz brauchen, ist eine bestimmte Art und Weise – eine innere Haltung – wie wir mit solchen Konflikten umgehen. Einen solchen Umgang kann man nicht gesetzlich vorschreiben.“ Ärzte müssten sich daher zu einer Haltung, die den Respekt vor dem Willen des Patienten reflektiert, bekennen.

Willensbildung unterstützen – eine „vernachlässigte Aufgabe“
Dr. Michael de Ridder vom Berliner Vivantes Klinikum am Urban gehört zu den ersten Unterzeichnern des Kodizes. Er kann sich nicht vorstellen, dass sich ein Arzt dem Kodex verweigert. De Ridder hebt die im Kodex enthaltene Aufforderung an Ärzte hervor, die Willensbildung des Patienten zu unterstützen. „Eine bisher vernachlässigte Aufgabe“, so der Leiter der Rettungsstelle. Nach seiner Aussage kann die Würde eines Menschen bisweilen in Konflikt mit der ärztlichen Verpflichtung geraten, Leben zu verlängern. Die Würde sollte handlungsleitend sein, meint er und mahnt einen Perspektivenwechsel in der Ärzteschaft an: „Die richtige Frage lautet nicht: Wann dürfen wir abschalten? Stattdessen sollten wir uns jeden Tag aufs Neue fragen: Was dürfen wir noch weiter machen?“

Drei Grundsätze stehen im Mittelpunkt des Lahrer Kodex:

  • Der Wille des Patienten hat für Ärzte oberste Priorität. Der Kodex wendet sich gegen eine Beschränkung der Reichweite und bekennt sich zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Liegt eine solche Verfügung nicht vor, versuchen die Ärzte mit Angehörigen, Vertrauenspersonen etc. den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln.
  • Der Arzt wird für seine Patienten im Notfall alles Mögliche tun oder veranlassen und auch die Verantwortung für ein würdiges, möglichst schmerzfreies Sterben übernehmen. Unter diesem Punkt steht unter anderem: „Ich bin mir bewusst, dass ich einen unvermeidbaren Tod nicht als persönliche Niederlage anzusehen und nicht bis zuletzt zu bekämpfen habe.“ Für viele Mediziner sei das ein schwieriger Schritt, so Dr. Alexander.
  • Der Arzt nimmt sich Zeit für Gespräche „von Mensch zu Mensch“, nutzt kollegiale Fallbesprechungen und trägt zur Vertrauensbildung bei. Dieser Grundsatz enthält die Verpflichtung, aktiv zu kommunizieren, anstatt Entscheidungen im Alleingang zu treffen.

Der Kodex bewegt sich innerhalb des aktuell geltenden rechtlichen Rahmens. Er folgt damit der Position der vom Bundesjustizministerium eingesetzten Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ und den Empfehlungen der Bundesärztekammer „zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis“.

Auf der Website www.lahrer-kodex.de sollen Patienten in Zukunft alle Ärzte finden, die den Kodex unterschrieben haben. Diese sollen zudem an einem Signet zu erkennen sein.

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