Patientenbrief

Mai 2007

ARZNEIMITTEL
VFA macht Verfahrensvorschlag für Kosten-Nutzen-Bewertung

Berlin - Künftig gibt es eine Kosten-Nutzen-Bewertung für Arzneimittel, die vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) durchgeführt werden muss. Das legt das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz fest. Mit einem ersten Verfahrensvorschlag hat sich der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) zu Wort gemeldet.

„Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass in der Kosten-Nutzen-Bewertung internationale Standards
der evidenzbasierten Medizin und Gesundheitsökonomie anzuwenden sind“, so VFA-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Barner. Das IQWiG müsse künftig eine hohe Verfahrenstransparenz und eine angemessene Beteiligung Betroffener sichern, u.a. von Patienten, Wissenschaftlern und Industrie. Insbesondere bei letztgenanntem Punkt werde das Institut seine Praxis ändernmüssen. Barner: „Bei der Debatte zur Kosten-Nutzen-Bewertung wollen die forschenden Arzneimittelhersteller auf wissenschaftlicher, nicht polemischer Ebene aktiv werden.“ Er sieht gute Chancen für eine sachliche unaufgeregte Diskussion, solange sie losgelöst von konkreten Fragen geführt werden könne, sozusagen „präparatefrei“.

Scoping-Workshops vor Beginn des Verfahrens
Formuliert hat der VFA seine Vorstellungen in einem Positionspapier, das auf einem Gutachten des Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Matthias Graf von der Schulenburg, Universität Hannover, beruht. Als einen echten Meilenstein sieht der Verband darin die Einführung so genannter „Scoping- Workshops“ an: Vor Beginn des eigentlichen Bewertungsverfahrens verständigen sich dabei Betroffene über die Kriterien, an denen der Erfolg einer Therapie gemessen wird. Im Einzelnen werden definiert: die zu betrachtenden Fragestellungen, die zu wählenden Vergleichstherapien, patientenrelevanter Nutzen und Outcomes sowie die anzuwendende Methodik. Geleitet wird das Ganze von einem externen unabhängigen Moderator. In Großbritannien werden diese Workshops vom NICE (National Institute for Health and Clinical Excellence) mit Erfolg durchgeführt, beim IQWiG stießen sie bislang auf Ablehnung. Letztlich gehe es darum, ob man am Anfang eines Bewertungsprozesses über die Maßstäbe diskutiert oder am Ende über die Ergebnisse, erläutert der VFA-Vorstandsvorsitzende.

VFA-Forderung: IQWiG darf nicht ethische Werte bestimmen
Eine zweite wesentliche Forderung des Verbandes: Das IQWiG kann beauftragt werden, Bewertungen durchzuführen, es ist aber nicht legitimiert, ethische, moralische und gesellschaftliche Werte zu bestimmen. Dr. Steffen Wahler, VFA-Geschäftsführer Gesundheitsökonomie, räumt ein, „dass dies eine sehr schwierige Frage ist.“ Verschiedene Varianten seien denkbar, beispielsweise die Debatte im Parlament. Auf keinen Fall sollte die ethische Bewertung aber beim Institut liegen, „es bräuchte zumindest einen größeren Kreis.“ Der Verfahrensvorschlag wird jetzt dem Bundesgesundheitsministerium zugeleitet.

Pressemitteilung des VFA zur kommenden Kosten-Nutzen-Bewertung vom 28.03.2007: „Deutschland muss international vorne mitspielen!“
28.03.2007 PDF, 2 Seiten, 56KB
Untersuchung von Prof. Dr. J.-Matthias Graf v. d. Schulenburg, 28.03.2007: „Methoden zur Ermittlung von Kosten-Nutzen-Relationen für Arzneimittel in Deutschland“
28.03.2007 PDF, 68 Seiten, 340KB
TOP