Berlin - Patientenvertreter sprechen bei der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen bereits ein Wörtchen mit. Dass die Beteiligung noch ausbaufähig ist, macht Karin Stötzner auf einer Konferenz des Bundesgesundheitsministeriums und des Gemeinsamen Bundesausschusses deutlich. Die Berliner Patientenbeauftragte fordert eine stärkere Einbindung bei der Entwicklung von Qualitätsindikatoren.
Stötzner will unter anderem „patientenrelevante Endpunkte“ bei den Indikatoren zur Beurteilung von medizinischer Qualität einbringen. Dazu gehören beispielsweise Aussagen über Lebensverlängerung oder Lebensqualität. Im Unterschied dazu sind so genannte Surrogatparameter Endpunkte, die nicht von unmittelbarer Bedeutung für die Patienten sind, aber stellvertretend für wichtige Endpunkte stehen können (z.B. Blutdrucksenkung als Surrogatparameter für Vermeidung eines Schlaganfalls).
Patient reported outcome
Ferner könnte sich Stötzner Qualitätsindikatoren vorstellen, die auf Basis von Patientenberichten entwickelt werden (patient reported outcome). Die Darstellung der Qualitätsergebnisse stuft sie als verbesserungsbedürftig ein. Es sei noch ein erheblicher Aufwand zu leisten, um die Informationen für Patienten verständlich und auch vergleichbar darzustellen. Auch die Multiplikatoren, die Patienten informieren, müsse man dabei im Blick haben. Denn bei den Patienten selbst sei die Nachfrage nach den klassischen Qualitätsinformationen (z.B. von der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung, kurz BQS) derzeit noch gering.
Qualitätssicherung nach der Reform
Die Berliner Patientenbeauftragte regte auf der Konferenz an, eine ganzheitliche Darstellung von Qualitätsdaten weiterzuentwickeln. So gäbe es viel Wissen über den stationären Bereich, aber kaum etwas über den ambulanten, sowie Pflege, Reha, Heilberufe etc. Einen Schritt in diese Richtung ist die kürzlich in Kraft getretene Gesundheitsreform gegangen. Das Wettbewerbsstärkungsgesetz sieht eine fachlich unabhängige Institution vor, die sich sektorenübergreifend um das Thema Qualitätssicherung kümmern soll. Patientenvertreter wünschen sich „dialogisch“ (Stötzner) in die Arbeit einbezogen zu werden. Beauftragt und finanziert wird das neue Institut vom Gemeinsamen Bundesausschuss. Im Gesetz ist festgelegt, dass bereits existierende Einrichtungen zu nutzen und – wenn erforderlich – den neuen Aufgaben anzupassen sind. Dabei geht es in erster Linie um die BQS, die sich bislang ausschließlich mit dem stationären Bereich beschäftigt.
Mehr zu dem Thema: In dieser Ausgabe des Patientenbriefes finden Sie auch einen Überblick über die wichtigsten Regelungen zur Sicherung von Qualität im Gesundheitswesen.