Patientenbrief

Juni 2007

GESUNDHEITSSYSTEM
Bestandsaufnahme Qualitätssicherung

Berlin - Das Wettbewerbsstärkungsgesetz sieht eine unabhängige Institution vor, welche die Qualitätssicherung in Arztpraxen und Kliniken koordinieren soll. Die Qualitätsbemühungen werden künftig sektorenübergreifend stattfinden. Bisher gab es zwischen ambulantem und stationärem Bereich kaum Berührungspunkte. Ein Überblick.

Lesen Sie im Folgenden mehr über die wichtigen Qualitätsinitiativen in Krankenhäusern und Arztpraxen. Ein weiterer Artikel dieser Ausgabe beschäftigt sich mit dem Thema Patientenbeteiligung im Rahmen von Qualitätssicherung.

Krankenhäuser
- Seit 2001 koordiniert die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS) die „externe vergleichende Qualitätssicherung“ in deutschen Krankenhäusern. Konkret bedeutet das: Die Kliniken dokumentieren Daten für bestimmte Leistungsbereiche und schicken sie an die BQS oder deren Landesstellen. Diese werten das Material nach festgelegten Parametern aus. Mit den Ergebnissen geschieht zweierlei: Zum einen werden sie Krankenhäusern für ihre Qualitätssicherung in Form von Berichten etc. zur Verfügung gestellt. Auffällige Ergebnisse müssen in einem „strukturierten Dialog“ gemeinsam mit den Kliniken analysiert werden. Die Krankenhäuser setzen dann vereinbarte Verbesserungsmaßnahmen um. Außerdem werden die Statistiken in einem jährlichen Report dokumentiert. Allerdings sind die Versorgungsdaten von rund 1.700 Kliniken anonymisiert, das heißt: Konkrete Hinweise, wie das städtische Krankenhaus bei Blinddarm-OPs abschneidet, können Patienten dem Report nicht entnehmen.

- Seit Herbst 2005 sind Kliniken dazu verpflichtet, alle zwei Jahre Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Diese Reports fallen bisher offenbar noch recht heterogen aus. Im vergangenen Jahr hatten die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Rheinland-Pfalz 106 Berichte aus insgesamt 620 Krankenhäusern analysiert. Das Ergebnis: Die Berichte seien „schlecht aufbereitet und untereinander kaum vergleichbar“. Die Verbraucherschützer verlangen, dass die Ergebnisse verständlicher verfasst, überschaubarer gegliedert und nutzerfreundlicher mit patientenrelevanten Daten gestaltet werden. Einen wichtigen Vorstoß in diese Richtung unternahm kürzlich Helios. In ihren Berichten legt die Klinikkette neuerdings die Ergebnisqualität aller Häuser offen. (siehe dazu auch den Beitrag „Kliniken: Qualität der Qualitätsberichte wird besser“, erschienen in der Mai-Ausgabe des Patientenbriefes, Link am Ende des Beitrags).

Arztpraxen
- Vertragsärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein praxisinternes Qualitätsmanagement einzuführen. Dafür haben sie allerdings noch vier Jahre Zeit, erst dann läuft die Frist ab. Grundsätzliche Anforderungen an die Managementsysteme hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der QM-Richtlinie festgelegt, die Anfang vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Demnach ist eine Zertifizierung nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber freiwillig erfolgen.

- Fast 40 Prozent der Behandlungen im ambulanten Bereich dürfen Ärzte nur erbringen, wenn sie regelmäßig bestimmte Qualifikationsnachweise vorlegen können. Das gilt beispielsweise Mammographien oder auch Darmspiegelungen (Koloskopie). Bei der Arzt-Online-Suche der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin werden diese Qualifikationen gleich mit angegeben, so dass sich der Patient einen besseren Eindruck vom ärztlichen Leistungsspektrum machen kann.

- Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat angekündigt, bis Mai nächsten Jahres ein Set von Indikatoren vorzulegen, mit denen sich die Behandlungsqualität der Niedergelassenen messen lässt. Qualität und Vergütung sollen miteinander verknüpft werden – das war bislang in deutschen Praxen unüblich. Gesetzliche Grundlage dafür ist das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz. Der KBV-Vorstand Dr. Andreas Köhler spricht von bis zu 30 Prozent der Vergütung niedergelassener Ärzte, die schon bald von der Qualität erbrachter Leistungen abhängen könnten. Konsentierte wissenschaftlich gesicherte Indikatorensets für den ambulanten Sektor gibt es in Deutschland bislang nicht. Erfahrungen haben die USA, Großbritannien und die Niederlande mit Qualitätsindikatoren gesammelt. Dort wurde auch die Vergütungskopplung unter dem Namen „Pay for Performance“ (P4P) getestet und zum Teil schon eingeführt.

Wichtige Meilensteine zur Qualitätssicherung sind auch in folgender Übersicht nachzulesen. „Gesetzliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung“
PDF, 3 Seiten, 22KB
Auszug aus dem Patientenbrief Ausgabe Mai 2007: „Kliniken: Qualität der Qualitätsberichte wird besser“
PDF, 3 Seiten, 462KB
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