Berlin/Köln - Um den Verbrauchern den Weg durch den Pflegedschungel zu ermöglichen, haben die Verbraucherzentralen in Kooperation mit den Betriebskrankenkassen ein bundesweites Informations- und Beratungstelefon zum Thema Pflege gestartet. Auskunft gibt es Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Beratung zu Heim- und Pflegedienstverträgen und alternativen Wohnformen.
Informierte Patienten erzwingen Qualitätsdiskussion
Mit dem neuen Beratungsangebot wird das Thema Pflegequalität nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) stärker in die öffentliche Diskussion gerückt. „Es sind gut informierte Verbraucher, die im Pflegemarkt für den nötigen Druck in Richtung mehr Qualität sorgen“, stellt vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller fest. „Gewinner dieser Kooperation sind die Pflege- und Hilfsbedürftigen sowie ihre Angehörigen. Sie erhalten endlich Antworten auf ihre Fragen. Denn erst durch eine individuelle und vorausschauende Beratung kann jeder – ob bereits betroffen oder noch nicht – die für seine konkrete Lebenssituation beste Lösung finden“, so K.-Dieter Voß, Vorstand beim BKK Bundesverband.
Zwei Millionen Pflegebedürftige und viele Fragen
Rund zwei Millionen Menschen in Deutschland sind heute auf pflegerische Betreuung oder Unterstützung angewiesen, weil sie ihren Alltag nicht mehr alleine meistern können. Von Betroffenen und Angehörigen werden Entscheidungen erwartet, die in einem wachsenden Markt von Pflegeangeboten nur schwer zu treffen sind. Was ist im konkreten Einzelfall die geeignete und finanzierbare Hilfe? Worauf ist beim Abschluss eines ambulanten Pflegevertrages zu achten? Kann der Pflegebedürftige in seiner Wohnung bleiben? Müssen seine Kinder für die Pflege aufkommen? Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung? Mit solchen Fragen standen Pflegebedürftige und Angehörige bislang oft alleine da. Mit dem Netzwerk Pflegeberatung soll sich das künftig ändern. Möglich wurde es durch eine Vereinbarung zwischen dem vzbv und dem BKK Bundesverband. Grundlage hierfür ist eine Regelung des Sozialgesetzbuch XI, die es den Pflegekassen erlaubt, eine unabhängige Pflegeberatung zu unterstützen. Das Pilotprojekt läuft zunächst bis Mitte 2009.
Kontaktdaten
Das Pflegeberatungs-Telefon ist bundesweit zu folgenden Themen erreichbar:
- Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Tel. 01803770 500-1
- Heim- und Pflegeverträge
Tel. 01803770 500-2
- betreutes Wohnen und ambulant betreute Wohngruppen
Tel. 01803770 500-3
- Informationen zum Unterhaltsrecht und zur Sozialhilfe im Zusammenhang mit Pflegethemen sind unter allen drei Rufnummern erhältlich.