Berlin - Für über 12.100 Arzneimittel, jede Packungsgröße und Darreichungsform zählt extra, existieren unterschiedliche Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern. Vor allem bei Generikaanbietern, die bisher kleine Marktanteile haben, kommt es nach Erfahrung der Apotheker weiterhin zu Lieferengpässen.
Der Deutsche Apothekerverband und der AOK-Bundesverband haben sich daher auf eine Verlängerung der so genannten Friedenspflicht bis zum 30. September 2007 geeinigt. Sollten Arzneimittel von Generikaherstellern, mit denen die AOK Lieferverträge abgeschlossen hat, nicht lieferfähig sein, hat der Apotheker damit die Möglichkeit, ein alternatives und vorrätiges Präparat abzugeben.
Hunderte Rabattverträge – über eine Millionen Datensätze
Seit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) am 1. April müssen ,Apotheker bei der Einlösung einer ärztlichen Verordnung zunächst die Kassenzugehörigkeit des Patienten erfragen. Hat die Kasse mit Arzneimittelherstellern Rabattverträge abgeschlossen, sind diese zwingend umzusetzen: Der Apotheker muss grundsätzlich das (oder eines der) wirkstoffgleiche( n) Rabatt-Präparat(e) abgeben. Nur durch eine massive Aufrüstung ihrer EDV können die Pharmazeuten Hunderte Rabattverträge managen – über 1,3 Mio. neue Datensätze wurden zu diesem Zweck auf die Computersysteme in den Offizinen überspielt, berichtet die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). In der Praxis scheiterten rabattvertragskonforme Arznei-Substitutionen aber auch Mitte Mai noch immer an der eingeschränkten Lieferfähigkeit ,von Arzneimittelherstellern, berichtet die ABDA auf einem Presseseminar. Die Anlaufschwierigkeiten seien noch immer nicht überwunden. Die AOK hat Konsequenzen gezogen und bereits Verträge gekündigt.
Rabattverträge in Zahlen
Die ABDA hat zum Stichtag 1. Mai 2007 folgende Statistik vorgelegt:
• Knapp 80 Prozent aller Krankenkassen – 193 von 242 – haben Arznei-Rabattverträge abgeschlossen.
• Daran beteiligt sind 41 der rund 60 in Deutschland tätigen Generikahersteller.
• Pro Kasse und Hersteller sind 1 bis zu 2.574 Arzneimittel (alle Packungsgrößen und Darreichungsformen extra gezählt) Gegenstand dieser Rabattverträge.
• Insgesamt gibt es 12.123 Arzneimittel unter Rabattverträgen, rund ein Fünftel aller Medikamente.
• Pro Arzneimittel sind zwischen 1 und 156 Krankenkassen Vertragspartner der Anbieter.