Berlin - Wer sich über die Qualität von Krankenhausbehandlungen informieren will, kann zwischen Qualitätsberichten von Kliniken, Darstellungen von Krankenkassen, Medienrankings wählen. Nach Ansicht von Patientenverbänden soll die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) als zentrale Instanz fungieren. Nicht zuletzt, weil damit eine angemessene Einbindung von Patienten gewährleistet sei.
Diese Auffassung vertritt die Berliner Patientenbeauftragte Karin Stötzner, die als Kontaktperson der Patientenverbände für Qualitätssicherung arbeitet. Kliniken müssen der BQS Daten von bestimmten Eingriffen melden. Wenn die von der Geschäftsstelle festgelegten Qualitätsindikatoren – wie beispielsweise Antibiotikaprophylaxe bei Gebärmutterentfernung zur Vorbeugung von Wundinfektionen – nicht erfüllt werden, muss das Krankenhaus dazu im Rahmen des so genannten „strukturierten Dialogs“ Stellung nehmen. Kürzlich wurde vereinbart, dass die betreffenden Krankenhäuser auch öffentlich genannt werden können. Patientenvertreter plädieren dafür, dass neben medizinischen Vorgaben auch Indikatoren entwickelt werden, welche die Sicht der Betroffenen widerspiegeln. Als Beispiel nennt Stötzner die Fachgruppe Mammachirurgie der BQS. Patientenvertreter haben sich dafür stark gemacht, dass neben den medizinischen Indikatoren derzeit auch Verfahren zur Messung von Patientenzufriedenheit entwickelt werden. Diese Daten könnten dann ebenfalls bei der Qualitätsbeurteilung berücksichtigt werden. Nach Aussage von Karin Stötzner sind insgesamt rund 50 fast ausschließlich ehrenamtlich tätige Patienten und ihre Vertreter in den qualitätsrelevanten Unterausschüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses, in den Fachgruppen der BQS und in den Koordinierungskreisen mit Vertretern der Landesgeschäftsstellen an der Weiterentwicklung von Qualitätssicherung beteiligt.