Berlin - Ein neuer Beirat zur Überprüfung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit hat sich konstituiert. Dieser wird für das Bundesgesundheitsministerium Grundlagen erarbeiten, damit der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert und das Begutachtungsverfahren geändert werden kann.
Die Mitglieder des Beirats sind laut Ministerium so ausgewählt, dass alle Interessenslagen und Kompetenzen des Handlungsfeldes „Pflege“ berücksichtigt werden. „Die Arbeit des Beirates greift inhaltlich wie zeitlich über die Vorbereitung der kommenden Pflegereform hinaus“, betont Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium. Vor einer Entscheidung des Gesetzgebers über eine Änderung des geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens müssten Handlungsoptionen erarbeitet und erprobt werden. „Dabei ist auch die Frage zu klären, wie sich die Änderung finanziell auf die Pflegeversicherung und andere Sozialleistungsbereiche auswirkt“, so Schröder.
Umfangreiches Modellprojekt zur Fragen der Begutachtung
Zum Begutachtungsverfahren haben die Spitzenverbände der Pflegekassen in Abstimmung mit dem Beirat und dem Bundesgesundheitsministerium Anfang November ein umfangreiches Modellprojekt begonnen. Dieses umfasst eine Vor- und zwei Hauptphasen. In der Vorphase wird eine nationale und internationale Analyse und Bewertung zu Begutachtungs- Instrumenten und dabei angewendeten Pflegebegriffen vorgenommen. Gegenstand dieser Phase ist auch die Frage, welche Alternativen es zur zeitlichen Bemessung von Pflegebedarfen gibt. Diese Projektphase wird Ende Februar 2007 abgeschlossen. In der sich anschließenden ersten Hauptphase wird auf der Grundlage der dann vorliegenden Ergebnisse ein neues praktikables, standardisiertes und allgemein anerkanntes Begutachtungsverfahren erarbeitet. Das Begutachtungsverfahren dient der Feststellung des Hilfebedarfs und der Zuordnung zu einer Pflegestufe. In der zweiten Hauptphase wird das neue Begutachtungsverfahren von unabhängigen wissenschaftlichen Einrichtungen auf seine Validität und Verlässlichkeit sowie die Praktikabilität hin überprüft.
Beirat empfiehlt Formulierung zur Pflegebedürftigkeit
Der Beirat wird diesen Prozess aktiv begleiten und eine Empfehlung zur Formulierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs aussprechen. Das Gesamtvorhaben zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens soll bis zum 30. November 2008 abgeschlossen sein. Zum Beiratsvorsitzenden wurde Wilhelm Schmidt, Vorsitzender des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., ernannt. Stellvertretender Vorsitzender ist Prof. Dr. Peter Udsching, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht.