Patientenbrief

Februar 2007

INTERVIEW
Kühn-Mengel: „Patienten nicht bestrafen“

Berlin - Vor zwei Jahren hat Helga Kühn-Mengel das Amt der Patientenbeauftragten übernommen. Zehntausende Briefe von Versicherten und Patienten hat sie seitdem erhalten und kennt daher die Schwachstellen des deutschen Gesundheitswesens genau. Im Interview mit dem Patientenbrief nimmt sie Stellung zu Gesundheitsreform, Selbsthilfeförderung und Patientenbeteiligung.

Patientenbrief: Die Gesundheitsreform steht vor der Tür. Von allen Seiten hagelt es Proteste. Wenn Sie als Patientenbeauftragte die Reform machen dürften, was würden Sie anders machen?

Kühn-Mengel: Für Patientinnen und Patienten zählt vor allem die Frage, ob die geplanten Maßnahmen die gesundheitliche Versorgung auch in Zukunft sichern und verbessern. Ein wichtiger Aspekt ist, dass jeder und jede einzelne die dem jeweiligen medizinischen Bedarf entsprechende Versorgung erhält. Die Reform fördert hier wichtige Instrumente, aber auch ich habe Kritikpunkte. Grundsätzlich hätte ich es besser gefunden, wenn mehr Steuermittel ins System fließen würden und wenn die private Krankenversicherung stärker einbezogen würde. Hier ist eine Chance verpasst worden, das Gesundheitswesen nachhaltig zu stabilisieren. Es gibt auch Details, die ich offen kritisiere: unter anderem die geplanten höheren Zuzahlungen für Menschen, die nicht an Vorsorge-Untersuchungen teilgenommen haben. Hier bin ich für gute Information der Patienten, nicht für Bestrafung.

Patientenbrief: In welchen neuen Gesetzesregelungen sehen Sie die größten Entwicklungspotenziale für eine konkrete verbesserte Versorgung?

Kühn-Mengel: Nicht über den Schutz einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu verfügen, stellt für Patientinnen und Patienten eine große Belastung dar. Ich begrüße daher, dass Nicht-Versicherte eine Rückkehrmöglichkeit in ihre letzte Versicherung erhalten werden. Dass zudem die private Krankenversicherung einen Basistarif mit Kontrahierungszwang zu bezahlbaren Prämien anbieten muss, wird die Lage vieler Patientinnen und Patienten entscheidend verbessern. Positiv bewerte ich auch die Ausweitung der Leistungsrechte der Versicherten in den Bereichen der häuslichen Krankenpflege, empfohlener Schutzimpfungen und Mutter-/ Vater-Kind-Kuren sowie der ambulanten Palliativversorgung und der geriatrischen Rehabilitation. Von der geriatrischen Rehabilitation erwarte ich dabei insbesondere eine Verbesserung der Rehabilitation psychisch kranker alter Menschen und Demenzkranker (gerontopsychiatrische Rehabilitation). Mit diesen Maßnahmen werden Versorgungslücken in wichtigen Bereichen geschlossen. Für die Patientinnen und Patienten bedeuten Schnittstellenprobleme unter anderem zwischen stationärem und ambulantem Bereich nicht nur unangenehme Wartezeiten, sondern häufig auch gesundheitliche Risiken. Daher begrüße ich die im Gesetz verankerte Pflicht der Leistungserbringer, eine sachgerechte Anschlussversorgung zu gewährleisten. Sie wird sich vor allem im stationären Sektor positiv auswirken. Aus dem gleichen Grund halte ich es auch für richtig, dass durch die Verlängerung der Anschubfinanzierung der integrierten Versorgung bis zum Inkrafttreten eines neuen Vergütungssystems sichergestellt wird, dass diese wichtige Versorgungsform flächendeckend ausgebaut und verbessert werden kann. Ich begrüße schließlich die Neufassung der Regelung zur Förderung der Selbsthilfe. Die Unterstützung durch Selbsthilfegruppen stellt für Patientinnen und Patienten einen wichtigen Faktor bei der Krankheitsbewältigung dar. Die Klarstellung, dass die Förderung sich auf alle Ebenen der Selbsthilfearbeit erstreckt, und die Übertragung der nicht verausgabten Fördermittel auf das Folgejahr stellen hier wichtige Verbesserungen dar.

Patientenbrief: Sollten die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss ein Stimmrecht erhalten? Warum oder warum nicht?

Kühn-Mengel: In meinen Augen ist der Paragraph 140f SGB V ein Meilenstein in der Geschichte des deutschen Gesundheitswesens, denn erstmals müssen bei allen wichtigen gesundheitspolitischen Entscheidungen die Stimmen der Patienten gehört werden. Das hat die Landschaft des deutschen Gesundheitssystems mehr verändert als manche sich 2004 hatten vorstellen können. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen war bis dahin eine Gesellschaft, die hinter verschlossenen Türen tagte und uns Politikern irgendwann das Ergebnis mitteilte. Wir in der Politik setzen Rahmenbedingungen, aber Aufgabe des Ausschusses ist es, sie praktikabel und im Sinne der Versicherten umzusetzen. Durch die neu geschaffenen Beteiligungsrechte der Patientenvertreter ist der Weg frei für eine Stärkung der Patientenrechte in Deutschland geworden. Ich leugne nicht, dass auch ich mir an der einen oder anderen Stelle mehr Rechte für die Patientenvertreter gewünscht hätte. Das 2004er Gesetz war ein Kompromiss und das Ergebnis langer Verhandlungen zwischen der Koalition von SPD und Bündnis90/Grüne sowie den Oppositionsparteien CDU/CSU und FDP. Die Idee einer gleichberechtigten „dritten Bank“ fand leider keine Mehrheit. Ich halte die neu geschaffenen Beteiligungsrechte für einen immensen Schritt in die richtige Richtung und wünsche mir mittelfristig auch ein Stimmrecht – aber vorher müssen die Patientenvertreter eine bessere Infrastruktur erhalten, wie zum Beispiel die von mir eingeforderte eigenständige Stabsstelle. Mit ihr wäre eine Professionalisierung und damit eine Stärkung der Patientenbeteiligung verbunden. Eine Finanzierung aus Mitteln des Gemeinsamen Bundesausschusses wäre zu begrüßen.

Patientenbrief: Was sehen Sie als die größten Hinderungsgründe an, warum Patienten sich nicht als „mündig“ begreifen?

Kühn-Mengel: In den drei Jahren meiner Amtszeit habe ich festgestellt, dass die Patientinnen und Patienten viele Fragen grundsätzlicher Natur haben und einer umfassenden Information bedürfen. Fest steht: Der Sechs-Länder-Vergleich des Commonwealth Fund (CWF) hat die Kommunikation zwischen Arzt und Patient als eine der Schwachstellen im deutschen Gesundheitswesen beschrieben – mit Folgen für die Patientensicherheit: 61 Prozent der Befragten gibt an, dass ihr Arzt sie nicht immer über Behandlungsalternativen aufklärt und nach ihrer Meinung befragt; in 46 Prozent der Fälle werden Behandlungsziele selten oder nie erklärt. 42 Prozent der Patientinnen und Patienten vermissen klare Informationen, auf welche möglichen Warnsymptome sie achten sollen. Diese validen Daten decken sich mit meinen Erfahrungen aus mehreren Zehntausend Eingängen, Veranstaltungen und Sprechstunden. Patienten wollen wissen, warum ihre Ärzte gerade so und nicht anders behandeln. Sie wollen Leitlinien für Diagnostik und Therapie in einer Sprache, die jeder verstehen kann. Patienten wollen Qualität. Sie wollen wissen, wo es Qualität gibt, sie wollen die Transparenz der Daten.

Patientenbrief: Die Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen läuft nicht zufrieden stellend. Woran liegt das Ihrer Meinung nach? Was muss passieren?

Kühn-Mengel: Eine deutliche Verbesserung hat demgegenüber die Förderung der Selbsthilfegruppen im Entwurf des Wettbewerbsstärkungsgesetzes erfahren. Sie ist dort in Paragraph 20 c geregelt. Die Unterstützung durch Selbsthilfegruppen stellt für Patientinnen und Patienten einen wichtigen Faktor bei der Krankheitsbewältigung dar. In der Vergangenheit wurden die gesetzlich vorgesehenen Finanzmittel oft nicht verausgabt. Ich habe mich deshalb dafür eingesetzt, dass die Krankenkassen die vorgesehenen Mittel auch tatsächlich ausgeben müssen. Die im Entwurf vorgesehene Übertragung der nicht verausgabten Mittel auf das Folgejahr wird das sicherstellen. Vorbehaltlos freuen kann man sich über die Bemühungen der Bundespolitik momentan nicht, da sie von einem zunehmenden Rückzug der Länder und Kommunen aus der Förderung begleitet wird. Der Dialog über die Selbsthilfeförderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe muss deshalb auf allen Ebenen verstärkt geführt werden.

Patientenbrief: Wann kommt das Patientengesetz? In wieweit würde ein solches Gesetz den Versicherten eher zu ihrem Recht verhelfen?

Kühn-Mengel: Wenn jemand eine Reise bucht, kann er im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zusammenhängend seine Rechte und Pflichten nachlesen. Wer sich in ärztliche Behandlung gibt, hat diese Möglichkeit nicht. Die Rechte, die ein Patient gegenüber seinem behandelnden Arzt hat, ergeben sich aus unterschiedlichen Regelungszusammenhängen, so zum Beispiel auch aus dem ärztlichen Standesrecht. Häufig wurden die Rechte der Patientinnen und Patienten erst durch Richterrecht im Hinblick auf die Besonderheiten einer ärztlichen Behandlung konkretisiert. Erforderlich ist daher eine systematische Zusammenführung und Spezifizierung der bestehenden Rechte. Eine derartige Regelung des „Behandlungsvertrages“ sollte im BGB erfolgen. Derzeit prüfe ich die Möglichkeiten der Umsetzung und suche Unterstützer und Unterstützerinnen in der großen Koalition.

Patientenbrief: Sie sind Beauftragte der Bundesregierung. Wie unabhängig von politischen Vorgaben können Sie für Patienteninteressen kämpfen?

Kühn-Mengel: Die Patientenbeauftragte wird von der Bundesregierung ernannt und ich bin auch weiterhin Mitglied des Deutschen Bundestags (MdB) und somit relativ unabhängig. Das Amt der Patientenbeauftragten ist im Übrigen ein Ehrenamt. Und wer ist schon absolut unabhängig? Viele ausländische Kollegen und Kolleginnen wünschten sich eine von der Regierung ernannte Stelle.

Patientenbrief: Sind Sie mit Gesundheitsministerin Ulla Schmidt immer einer Meinung? Wo gehen die Meinungen auseinander?

Kühn-Mengel: Wir haben ein großes, gemeinsames Ziel: Dass auch in Zukunft in Deutschland alle Menschen die medizinische Versorgung, die sie im Krankheitsfall benötigen, unabhängig von ihrem Alter und ihrem Einkommen, auf der Höhe des medizinischen Fortschritts erhalten. Frau Schmidt ist die erste, die das Thema Qualität, Effizienz und Transparenz im deutschen Gesundheitswesen vehement angegangen ist. Dafür hat sie meine höchste Anerkennung. In einigen wenigen Detailfragen haben wir jedoch auch unterschiedliche Meinungen, wie wir dieses große Ziel erreichen. Ein Beispiel bei der gegenwärtigen Reform habe ich ja bereits genannt. In solchen Fällen reden wir darüber. Aber genau dafür ist ja mein Amt geschaffen worden – immer wieder die Patientenbelange in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Ansonsten werden die Ministerin und ich uns nicht einig bei der Frage, wer die bessere Band war: die Rolling Stones oder die Beatles.

Patientenbrief: Was sehen Sie als Ihren bisher größten Verdienst im Amt?

Kühn-Mengel: Ich habe die explizite Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Belange von Patientinnen und Patienten in Deutschland auf allen Ebenen des Gesundheitssystems berücksichtigt werden. Dabei kümmere ich mich darum, dass die unterschiedlichen Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Männern und Frauen beachtet werden. Auch setze ich mich dafür ein, dass in der gesundheitsbezogenen Forschung geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden. Ich habe mich beispielsweise dafür eingesetzt, dass die Chroniker-Regelungen erweitert wurden – dass nicht nur Heimbewohner oder Klinik-Patienten unterstützt werden, sondern auch die ambulante Behandlung gefördert wurde. Ich überprüfe regelmäßig die Liste der nicht verschreibungspflichtigen Medikamente, die Kassen noch bezahlen. Hier habe ich zum Beispiel dafür gesorgt, dass einige Medikamente hinzugefügt wurden. Auch habe ich darauf gepocht, dass im aktuellen Reformgesetz die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss mit den Kassen- und Ärzteverbänden eine eigene Stabsstelle bekommt.

Patientenbrief: Immer wieder wird ein gesellschaftlicher Dialog gefordert in der Frage, wie viel medizinischen Fortschritt wir künftig solidarisch finanzieren wollen. Auch bei der neu einzuführenden Kosten-Nutzen-Bewertung muss die Gesellschaft beantworten, wie viel ihr welcher Nutzen wert ist. Wann und wie muss eine solche Diskussion geführt werden?

Kühn-Mengel: Jetzt. Alle Patientinnen und Patienten sollen auch in Zukunft Zugang zu neuen diagnostischen und therapeutischen Verfahren und zu besseren Arzneimitteln haben. Dabei müssen die Sicherheit der Patienten sowie die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung im Mittelpunkt stehen. Neue Produkte und Medikamente müssen sich zukünftig an ihrem Nutzen und an ihren Kosten messen lassen. Wir können nicht die begrenzten Mittel für fragwürdige Therapien oder Schein-Innovationen ausgeben. Dies sieht der gegenwärtige Gesetzentwurf so vor. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wird hier in Zukunft stärker tätig werden können und müssen.

Zur Person:
Seit 1996 sitzt die 59-jährige Diplom-Psychologin im Deutschen Bundestag. Von Oktober 2002 bis Dezember 2003 war sie Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung der SPD-Fraktion. Im Januar 2004 ernannte sie die Bundesregierung zur Beauftragten für die Belange der Patientinnen und Patienten. Helga Kühn-Mengel ist verheiratet und hat drei Kinder.

Weitere Informationen unter www.patientenbeauftragte.de

TOP