Berlin - Patientenorganisationen warnen vor den neuen Regelungen zur Hilfsmittelversorgung, die das Gesundheitsreformgesetz vorsieht. Demnach sollen künftig nur noch Vertragspartner der Krankenkasse versorgungsberechtigt sein. Diese sollen im Regelfall durch Ausschreibungen ermittelt werden.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Selbsthilfe kritisiert die geplante Einführung des Ausschreibungsverfahrens zu Lasten des Patientenwahlrechts. „Sie gefährdet die Qualität der Versorgung und wird bei vielen behinderten Menschen zu erheblichen finanziellen Härten führen“, so Martin Danner, der die BAG Selbsthilfe im Gemeinsamen Bundesausschuss vertritt.
Eingriffe in die Intimsphäre
Auf einer Veranstaltung des Selbsthilfevereins der Kehlkopfoperierten (Berlin/Brandenburg) machten Betroffene deutlich, wie wichtig eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einer Fachkraft sei – ob bei der Anpassung von Stoma-Artikeln, Inkontinenzprodukten oder Atemund Sprechhilfen. „Die zwangsläufigen Eingriffe der Mitarbeiter von Sanitätshäusern oder Homecare-Unternehmen in die Intimsphäre ist nur akzeptabel, wenn zu ihnen ein gewachsenes Vertrauensverhältnis besteht“, sagt Dr. Jens-Uwe Kulka, Vorsitzender des Selbsthilfevereins Kehlkopfoperierter. Die Vorsitzende der Amputierten-Initiative (Bundesverband für Arm- und Beinamputierte) weist auf die Qualitätsunterschiede sowohl bei den Prothesen als auch beim Service hin. Hier sei das Einfühlungsvermögen der Orthopädiefachkraft gefordert, meint Dagmar Gail. Auch die Unternehmen kritisieren die vorgesehenen Regelungen. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) appelliert an die Politik: „Ja, wir müssen den Wettbewerb stärken. Aber wir wollen keinen Wettbewerb um billig, billig. Wir wollen einen Wettbewerb um die beste Qualität für den Patienten!“