Berlin - Das Thema Patientenverfügung wird den Bundestag noch vor Ostern beschäftigen. Darauf haben sich kürzlich die Fraktionsspitzen von Union und SPD geeinigt. Mit Patientenverfügungen können Menschen bestimmen, wie sie im Falle einer schweren Erkrankung medizinisch behandelt werden wollen.
Die erste Debatte im Bundestag ist für Ende März oder Anfang April geplant. Nach Angaben des Unions-Fraktionschef Kauder werden keine Gesetzesentwürfe von den Fraktionen vorgelegt, sondern so genannte Gruppenanträge. Es handelt sich dabei um Entwürfe von Parlamentariern über Parteigrenzen hinweg. In diesem Fall ist der Fraktionszwang aufgehoben. Strittig ist momentan noch, wie weit reichend das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gestaltet werden soll und wo die Grenzen solcher Verfügungen liegen.
Deutsche Hospiz Stiftung: Gesetzliche Regelung ist überfällig
Ursprünglich hatten die beiden Koalitionsfraktionen angekündigt, Anfang des Jahres Gruppenanträge in das Parlament einzubringen. Die Deutsche Hospiz Stiftung hatte dies begrüßt. „Die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen in Deutschland ist mehr als nur überfällig“, so der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Seit Jahren erfahre die Interessensvertretung der Schwerstkranken und Sterbenden an ihrem bundesweiten Schmerz- und Hospiztelefon von Fällen, die auf politischer Seite noch immer nicht abgearbeitet sind. „Es kann nicht sein, dass an Amts- und Landgerichten quer durch die Bundesrepublik über Patientenverfügungen unterschiedlich entschieden wird“, betont Brysch.
Praxistaugliche Kriterien fehlen
Umso wichtiger sei es, dass ein künftiges Patientenverfügungsgesetz in den Bereichen Schriftlichkeit, Beratung und mutmaßlicher Wille Klarheit schaffe. Gerade für die Ermittlung des mutmaßlichen Willens fehlten verbindliche und vor allem praxistaugliche Kriterien. „Das führt bislang dazu, dass Angehörige, Ärzte und Vormundschaftsrichter unterschiedliche Maßstäbe ansetzen. Damit wird der mutmaßliche Wille zum Spielball allgemeiner gesellschaftlicher Vorstellungen über Würde am Lebensende“, mahnt Brysch.