Berlin - Mit der Gesundheitsreform kommt Leben in das Rabattgeschäft zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern. Immer mehr Kassen setzen auf solche Sparverträge. Was Patienten darüber wissen sollten.
Prominentes und zugleich aktuelles Beispiel ist der Rabattvertrag der AOK. Die 16 Allgemeinen Ortskrankenkassen in Deutschland haben mit elf Generikaherstellern Rabattvereinbarungen geschlossen. Gegenstand sind 43 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, die ausgehandelten Preise sollen bis zu 37 Prozent unter den üblichen Marktpreisen liegen. Doch die schönsten Preisnachlässe nutzen der Kasse nichts, wenn die Ärzte ihren Patienten nicht die rabattierten Medikamente verschreiben. Am Ende entscheidet nämlich immer und ausschließlich der Arzt über das Präparat. Die AOK will die Mediziner daher mit ins Boot holen: Mit bis zu 30 Prozent der erzielten Ersparnisse sollen sie für die preisgünstigen Rezepte „belohnt“ werden.
Gesundheitsreform: Apotheker müssen Rabatt-Arzneien abgeben
Bleiben noch die Apotheker. Mit der Gesundheitsreform, die zum 1. April in Kraft getreten ist, werden sie nach § 129 SGB V dazu verpflichtet, immer die entsprechenden Rabatt-Medikamente abzugeben: Ein Versicherter der Krankenkasse X bekommt das Arzneimittel Y, ein Mitglied einer anderen Kasse bekommt das Präparat Z. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn der Arzt ein anderes Präparat außerhalb der Rabattregelung verordnet und Aut idem, also das Ersetzen durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel, ausdrücklich ausschließt. Nur in diesem Fall ist der Apotheker verpflichtet, das nicht rabattierte Präparat abzugeben.
Die AOKen erhoffen sich von den Rabattvereinbarungen Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich. Das käme auch den Patienten zugute: Sie sparten bei den Beiträgen und bekämen zuzahlungsfrei gute Arznei, heißt es bei der Krankenkasse. Der Verband der Verbraucherzentralen sieht das Rabattgeschäft dagegen skeptisch. Deren gesundheitspolitischer Experte Dr. Stefan Etgeton äußert in einem Zeitungsinterview Bedenken, dass Ärzte in ihren Verschreibungen ökonomisch beeinflusst würden. „Der Patient weiß irgendwann nicht mehr, warum ihm der Arzt ein bestimmtes Medikament verschreibt“, so Etgeton.
Es sind nicht nur die Allgemeinen Ortkrankenkassen, die in die Sparverträge groß einsteigen wollen. Auch andere Kassen, wie beispielsweise die Techniker Krankenkasse, springen auf diesen Zug auf. Für Patienten bleibt zu hoffen, dass ihre Krankenkasse mit Koppelgeschäften „Verordne Du Präparat x, dann gibt’s einen Bonus“ transparent umgeht. In der Ärzteschaft wird sowohl eine Malusregelung als auch eine Bonusregelung kritisch diskutiert.